Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 2 M 71/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit; Anhörung; neues Vorbringen im Widerspruchsverfahren; Sofortvollzugsanordnung wegen eines Rückzahlungsanspruchs
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97
Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 2 M 71/09
Die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten beurteilt sich danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Betroffene dauernd dienstunfähig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1997 - 2 C 7/97 -, zit. nach juris Rn. 16 m.w.N.).Denn die Ausgestaltung eines formalisierten Verfahrens der Zurruhesetzung, der Möglichkeit einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis bei Wiederherstellung der Dienstfähigkeit und die zwingend vorgeschriebene Durchführung eines Vorverfahrens, in dem Recht- und Zweckmäßigkeit der Entscheidung über die Zurruhesetzung überprüft werden, machen es erforderlich, lassen es aber auch ausreichen, dass der Beamte zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung dienstunfähig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1997 - 2 C 7/97 -, a.a.O. Rn. 17 ff.).
- OVG Saarland, 01.07.2015 - 1 B 54/15
Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorzeitige Zurruhesetzung
Sächsisches OVG, Beschluss vom 30.5.2012 - 2 B 183/11 - Juris, Rdnr. 9; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.11.2013 - 1 B 1161/13 - Juris, Rdnr. 14; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.5.2009 - 2 M 71/09 -, Juris, Rdnr. 7; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage, Rdnr. 953; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage, § 80 Rdnr. 147. - OVG Saarland, 21.06.2016 - 1 B 49/16
Versetzung in den Ruhestand; maßgeblicher Zeitpunkt, nachträgliche weitere …
OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.7.2015, wie vor; Sächsisches OVG, Beschluss vom 30.5.2012 - 2 B 183/11 -, Juris, Rdnr. 9; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.11.2013 - 1 B 1161/13 -, Juris, Rdnr. 14; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.5.2009 - 2 M 71/09 -, Juris, Rdnr. 7; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage, Rdnr. 953; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage, § 80 Rdnr. 147.